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Zufluss Erblasser/Erbe,Sonstige Einkünfte,§ 22 EStG,Nachzahlung; Zuflusszeitpunkt

Der Steuerpflichtige A erhält seit Jahren eine monatliche Rente aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs mit seiner geschiedenen Ehegattin aus einer Direktversicherung. A versteuert die Rente als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil. Aus formellen Gründen stoppt die Versicherung die Auszahlung der Rente in 02/2021. A verstirbt in 10/2022. Die Versicherung zahlt in einem Betrag in 12/2022 die Rente 02/2021 bis 10/2022 an den Erben B aus. Muss A oder B die Rentenzahlung in der Einkommensteuererklärung 2022 angeben?
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