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Teilentgeltlicher Erwerb,Anschaffungsvorgang,§ 23 EStG

Guten Tag, liegt eine gemischte Schenkung einer Immobilie einkommensteuerlich (§ 23 EStG) auch dann vor, wenn sich der Übernehmer nicht in der Schenkungsurkunde zur Übernahme des Restdarlehens verpflichtet hatte aber dies dennoch zwei Monate später tat? Meines Erachtens sind beide Vorgänge getrennt zu betrachten, insofern dass einerseits die Immobilie unentgeltlich übergegangen ist und die spätere Übernahme des Darlehens eine Schenkung an den Schenker darstellt. Es liegt m. E. keine Teil-Anschaffung im Sinne von § 23 EStG vor. Vielen Dank für Ihre Stellungnahme
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