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Erbauseinandersetzung,Ausgleichszahlung,Anschaffungskosten

Unser Mandant A hat mit seinen Brüdern B und C eine Erbengemeinschaft gebildet. Erbanteil je 1/3. Gegenstand des Erbes war folgendes Grundvermögen: 1. Eigentumswohnung, Wert geschätzt auf 120.000 € 2. Einfamilienhaus, Wert geschätzt auf 432.900 € Mit Vertrag vom 26.01.2016 wurde die Teilauseinandersetzung einer Erben- und Miteigentümergemeinschaft beurkundet. Die Erben setzen sich wie folgt auseinander: 1. A erhält das EFH, seine Brüder B und C erhalten hierfür jeweils eine Geldzahlung von 144.300 €. 2. B erhält die Eigentumswohnung, seine Brüder A und C erhalten hierfür jeweils eine Geldzahlung von 40.000 €. 3. C erhält Geldzahlungen von A und B von insgesamt 184.300 €. A bewohnt das EFH gemeinsam mit seiner Ehefrau und ihren zwei Kindern. Nun möchte A die Hälfte des EFH auf seine Ehefrau übertragen. Die Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögensübertragung soll möglichst steuerneutral erfolgen. Fragen: 1. Löst die Erbauseinandersetzung für A einen Anschaffungsvorgang aus? 2. Ist eine steuerneutrale Vermögensübertragung (für den angeschafften Teil) des EFH im Wege der Güterstandsschaukel denkbar, um hier mögliche Freibeträge der Ehefrau aufzusparen, oder stellt dies ggf. ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG dar?
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