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10 Jahresfrist,23 EStG,Mietkauf

Meine Mandanten, zwei Geschwister, haben sich zusammen ein Grundstück gekauft, welches ursprünglich mit einem Bungalow bebaut war, welcher inzwischen abgerissen wurde. Der Bungalow wurde vom Kaufzeitpunkt bis zum Abriss von niemandem bewohnt. Nun möchte der Bruder der Schwester ihren Teil des Grundstücks abkaufen, um dort für sich ein privat genutztes Einfamilienhaus zu bauen. Zwischen dem Kauf durch beide Geschwister und Verkauf durch die Schwester an den Bruder liegen ca. 4 Jahre. Der Verkaufspreis liegt über dem damaligen Kaufpreis. Ist es möglich den Sachverhalt so zu gestalten, dass durch die Veräußerung bei der Schwester kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht?
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