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§ 23 EStG,Spekulationsgewinn

Mandant S besitzt seit ca. 30 Jahren zusammen mit seiner vor 20 Jahren geschiedenen Ehefrau eine vermietete Immobilie zu je 1/2. S kauft in 2023 seiner geschiedenen Ehefrau die 50% ab und möchte in 2024 die Immobilie insgesamt veräußern. Für die gesamte Immobilie wird ein Veräußerungsgewinn iHv 100 TEuro erwartet. Frage: Ist der Veräußerungsgewinn ganz oder anteilig steuerpflichtig gem. § 23 EStG?
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