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Privates Veräußerungsgeschäft,Kein Neubeginn des zehnjährigen Haltezeitraums

Ein Mandant plant die Veräußerung einer vermieteten Immobilie. Der Kaufvertrag über den Erwerb dieser Immobilie (notarieller Beurkundungstermin) war vor ca. elf Jahren. Damit wäre der Veräußerungsvorgang in diesem Jahr steuerfrei. Allerdings wurde seinerzeit lediglich ein unbewohntes Dachgeschoss auf einem Mehrfamilienhaus erworben. Das Dachgeschoss wurde anschließend in Wohnraum umgebaut bzw. ausgebaut. Vor ca. acht Jahren wurde dann eine Umtragung von Teileigentum in Wohnungseigentum vorgenommen. Ist die Umwandlung von Dachgeschoss (Teileigentum) in Wohnraum (Wohnungseigentum) schädlich hinsichtlich des Zehnjahreszeitraums?
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