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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Nießbrauchsrecht

Unsere Mandanten haben in 03.2015 eine Wohnung gekauft und dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht bzw. Nießbrauchsrecht gewährt. Nun ist der Veräußerer im Mai 2023 verstorben und die Mandanten planen, die Wohnung zu veräußern. Hat das Wohnrecht bzw. ein Nießbrauch Einfluss auf die Zeiträume nach § 23 EStG? Oder gilt die Wohnung als vermietet mit einem Zehnjahreszeitraum bis zur steuerfreien Veräußerung? Soweit eine Steuerpflicht vorliegt, wie berechnen sich die Anschaffungskosten zur Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags? Wie wird hier der Wert eines Nießbrauchs oder Wohnrechts berücksichtigt?
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