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Erwerbsminderungsrente,Rentenbeginn,Nachzahlung,§ 22 Nr. 3 EStG

Ein Mandant erhält am 07.10.2022 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zugesprochen. Die Rente beginnt am 01.12.2020. Sie ist befristet und endet mit dem 31.10.2023. Der Mandant erhält eine Nachzahlung für die Zeit vom 01.12.2020 bis zum 30.09.2022 und ab Oktober 2022 eine monatliche Zahlung. Wie ist die Rente zu besteuern? Unterliegt die Rente insgesamt einem Ertragsanteil von 80 %? Ist für die Zahlung für den Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2021 § 34 EStG anwendbar (mit 80 % Ertragsanteil)? Ist die Zahlung für den Zeitraum ab 01.01.2022 laufend (mit 80 % Ertragsanteil) zu besteuern?
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