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Realteilung,geschiedene Eheleute,Spekulationsgewinn

Frau S und Herr T sind geschieden und besitzen u.a. noch folgende Immobilien zusammen: 1. Eine Eigentumswohnung im Wert von 170 T€ je zur Hälfte sowie 2. ein Zweifamilienhaus im Wert von 400 T€, Frau S zu 1/4 und Herr T zu 3/4. Alle Immobilien sind derzeit vermietet. Die Eigentumswohnung wurde im Jahr 2015 angeschafft, das ZFH im Jahr 2005. Frage: Die ETW soll alleinig auf Frau S überschrieben werden, das ZFH alleinig auf Herrn T. T würde daher als Ausgleich noch 15 T€ an S zahlen. Wie ist die steuerliche Behandlung in Hinblick auf § 23 EStG und Grunderwerbsteuer? 
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