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Ablösung,Leibrente,Besteuerung

Sachverhalt: Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) haben meine Mandanten, die Eheleute G und E, zum 01.01.2015 Grundvermögen (drei Objekte) gegen Leibrente auf ihren Sohn H übertragen. Seit dem 01.01.2015 zahlt H eine monatliche Leibrente von jeweils 1.000 € an G und E. Entsprechend wurden folgende Lasten im Grundbuch erfasst: Objekt 1: Geldrente für G und E, Vormerkung zur Sicherung des im Fall der Ausübung des bedingten und befristeten Übereignungsverlangens entstehenden Anspruchs auf Rücküberlassung für G und E Objekt 2: Geldrente für G und E Objekt 3: Nießbrauch für G und E, Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Eigentumsübertragung für G und E Nun wurde zum 18.12.2021 ein Vertrag mit dem folgenden wesentlichen Inhalt geschlossen: – Gegenseitiger Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsansprüche von H gegenüber den Eheleuten G und E und von den Eheleuten G und E gegenüber H. – G und E bewilligen die Löschung der vorgenannten in den Grundbüchern eingetragenen Rechte (Geldrenten, Nießbrauch und Vormerkungen). – H zahlt an G und E für die Löschungsbewilligung einen Einmalbetrag von 200.000 €. Damit besteht keinerlei Verpflichtung mehr für H, die Leibrente ist sozusagen abgelöst. Die beiden Parteien wollen mit diesem Vertrag jeglichen zukünftigen Kontakt vermeiden. Fragen: 1. Ist die Einmalzahlung von 200.000 € von G und E der Einkommensteuer zu unterwerfen? 2. Bezogen auf Frage 1: Ist die Einmalzahlung als „Ablöse“ der Leibrente in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil (wie bei Leibrente) aufzuteilen? 3. Hat dieser Sachverhalt schenkungsteuerliche Auswirkungen auf G und E?
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