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§ 23 EStG,teilentgeltlicher Erwerb,Haltefristen

A ist Teil einer Erbengemeinschaft an einer Immobilie zu 25%. Der Verkehrswert der Immobilie beläuft sich auf 250.000 Euro. A löst die anderen Erben aus und zahlt ihnen 150.000 Euro. Die ehemaligen Anschaffungskosten der Miterben betrug 50.000 Euro. Nach der Auslöse verkauft A das Grundstück an seine Ehefrau. Fragen: 1.) Wir gehen davon aus, dass zu einem Umfang von 80% ein entgeltlicher und zu 20% ein unentgeltlicher Erwerb (150.000 Euro für 75% v. 250.000 Euro) vorliegt. Können Sie dies bestätigen? 2.) Wie hoch sind die Anschaffungskosten des entgeltlich und des unentgeltlich erworbenen Teils? 3.) Wie bestimmt sich die Haltefrist nach § 23 EStG? Liegt mit dem Verkauf an die Ehefrau ein steuerpflichtiger Vorgang vor? 4.) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn A das Grundstück parzelliert, auf dem neu abgetrennten Teil ein Eigenheim errichtet und dies sodann an die Ehefrau veräußert?
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