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§ 23 EStG,Erbauseinandersetzung

Brüder A und B erben zu gleichen Teilen das elterliche Zweifamilienhaus. Es besteht Einvernehmen über den Wert von 400.000 €. Mit Auseinandersetzungsvertrag übernimmt B gegen eine Ausgleichszahlung von 200.000 € den Anteil von A und veräußert das gesamte Objekt ca. vier Monate später für einen Betrag von 600.000 €. Frage: Entsteht für B ein Veräußerungsgewinn und wenn ja, in welcher Höhe (300.000 € ant. Verkaufserlös – 200.000 € Anschaffungskosten = 100.000 € Veräußerungserlös)?
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