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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Parzellierung Grundstück

Die Grundstücksgemeinschaft der Eheleute A+B hat am 19.09.2014 ein Grundstück von der Erbengemeinschaft X, an welcher Herr A zu 5 % Teilerbe war, erworben. Die Erbengemeinschaft bestand bereits seit 2010. Zum 01.05.2017 wurde das Erdgeschoss von der Grundstücksgemeinschaft selbst bezogen. Das Obergeschoss wird seit diesem Zeitpunkt fremdvermietet. Der Selbstnutzungsanteil beträgt 75,4 %. Im Bebauungsplan ist die Möglichkeit zur Abtrennung eines Baugrundstücks vorgesehen. Dies soll nun erfolgen mit anschließender Veräußerung. Ist dieser Vorgang bei Veräußerung vor dem 20.09.2024 gem. § 23 EStG steuerpflichtig oder greift hier die Ausnahme der Besteuerung bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden?
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