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Unsere Mandanten (Bruder und Schwester) sind zu je 50% Eigentümer eines Hotelgebäudes, das Ihnen vor vielen Jahren von der Mutter gegen Vorbehaltsnießbrauch übertragen wurde. Das Objekt wird seitdem gegen Zahlung einer fremdüblichen Miete an eine GmbH vermietet, deren alleiniger Gesellschafter der Bruder ist. Es ist geplant, die Miete um 50% zu kürzen und diese 50% als Unterstützungsleistungen zur Pflege an die Mutter zu zahlen. Unserer Meinung nach fällt bei der Mutter dann ein 50%-iger Werbungskostenabzug weg. Sehen Sie hier darüber hinaus steuerliche Probleme/weitere steuerliche Folgen?
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