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privates Veräußerungsgeschäft,teilentgeltlich,Veräußerungsgewinn

Unser Mandant hat im Jahr 2021 von seinem Vater ein Haus mit 4 ETW entgeltlich erworben. Der Kaufpreis wurde auf Grundlage eines Gutachtens ermittelt. Die 3 fremdvermieteten Wohnungen wurden finanziert, für die selbstgenutzte Wohnung wurde Eigenkapital eingesetzt. Jetzt möchte unser Mandant für 2 fremdvermietete Wohnungen eine gemischte Schenkung an seine Frau vornehmen (sie übernimmt die die zugehörigen Darlehen). Alternativ einen Kaufvertrag, in welchem der Wert lt. dem alten Gutachten ermittelt wird. Lt. dem aktuellen Immobilienmarktbericht sind die Preise erheblich seit dem Gutachten aus 2020 gestiegen. Die Veräußerung fällt unter § 23 EStG. Wird dafür der Betrag lt. dem Kaufvertrag (auch wenn dieser zu gering ist) angesetzt oder der Immobilienmarktbericht zu Grunde gelegt (analog zur Schenkungsteuer)?
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