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Grundstückstausch,§ 23 EStG,GrEStG

Mandant (M) plant, Grund und Boden (LuF) von A für 285.000 € zu kaufen. Meines Erachtens fällt GrESt an, USt nicht, da Befreiung gem. § 4 Nr. 9 UStG. A hält Grund und Boden im LuF-BV, muss daher auf den Gewinn auch ESt zahlen. A möchte den KP aber nicht in Geld, sondern in Tausch-Grundstücken geleistet haben. M wird daher von B Tauschgrundstück ankaufen, aber für 285.000 € Fläche 1 (38.000 qm) und 215.000 € Fläche 2 (2.000 qm, sehr klein/überteuert, direkt neben Fläche 1), USt auch befreit. GrESt? ESt soll wohl bei B nicht anfallen, da Privatvermögen und länger als zehn Jahre im Eigentum. Führt die Wertdifferenz beim Ankauf von B bei A zu einer steuerlichen Folge? Wird GrESt erhoben?
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