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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Realteilung

Mit notariellem Vertrag vom 30.09.2016 erwarben die Parteien A, B und C eine landwirtschaftliche Hofstelle (3.500 m²) mit aufstehendem Betriebsleiterhaus und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (Scheunen, Stallungen) in das Privatvermögen. Es handelt sich um eine Teilfläche einer Flurnummer. Die Anteile betragen: • A 1/4 • B 1/4 • C 1/2 A und B sind Ehegatten, C ist die Schwester von B. Nun soll das Grundstück aufgeteilt werden. C soll das Betriebsleiterhaus mit Umgriff erhalten, A und B das Restgrundstück mit den ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Die Parteien gehen von einer Wertgleichheit aus, es erfolgt keine Ausgleichszahlung. Das Grundstück wurde noch nicht in zwei Flurnummern aufgeteilt. Frage: Handelt es sich bei dieser Realteilung um ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG mit der Folge eines Spekulationsgeschäfts, da die Anschaffung 2016 war? Tauschgeschäft?
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