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Miteigentum,§ 23 EStG,teilentgeltliche Übertragung

Ein Mandant erbt ein vermietetes Mehrfamilienhaus zu 1/2 und erwirbt die andere Hälfte zum aktuellen Verkehrswert lt. Gutachten dazu. In derselben Urkunde überträgt der erwerbende Mandant einen hälftigen Miteigentumsanteil ehebedingt auf seinen Ehegatten, der die mit dem Kauf verbundenen und durch ein Bankdarlehen finanzierten Verbindlichkeiten anteilig übernimmt. Faktisch überträgt er jeweils 1/4 des Grundstücks für 1/4 Übernahme Bankdarlehen. Wenn er das 1/4 verkauft, für das die Fußstapfenthorie greift, liegt kein Gewinn nach § 23 EStG vor, da zehn Jahre überschritten sind. Wenn er das 1/4 verkauft, was er gerade angeschafft hat, hat er dafür Anschaffungskosten von 1/2, aber nur ein Entgelt von 1/4 erhalten. Liegt bei dieser Gestaltung ein Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor, bei dem der Veräußerer Anschaffungskosten in Höhe des Kaufpreises gegenrechnen kann, also ein Verlust nach § 23 EStG entsteht?
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