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Grundstück,Zehnjahresfrist,§ 7i EStG

Unser Mandant plant, eine seit 22.06.2011 angeschaffte und vermietete Immobilie zu veräußern. Die denkmalgeschützte Immobilie wurde im Jahr 2012 von unserem Mandanten umfassend saniert, so dass seitdem eine Abschreibung nach § 7i EStG rechtsgültig mit sämtlichen Nachweisen in Anspruch genommen wurde. Ein Jahr später (im Juni 2012) wurde zum Objekt eine Garage hinzuerworben. Die Immobilie inkl. Garage soll im Dezember 2022 an einen Käufer insgesamt veräußert werden. Nunmehr stellen sich verschiedene Fragen: a) Kann der Erwerber der Immobilie die Abschreibung nach § 7i EStG weiternutzen, oder ist diese personenbezogen gewährt? b) Stellt die Veräußerung (Immobilie und Garage) einen einheitlichen Vorgang dar? Oder sind diese, auch zur Berechnung der Behaltensfrist, getrennt zu beurteilen?
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