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§ 23 EStG,Maklerkosten,privates Veräußerungsgeschäft

Mandant veräußert Immobilie außerhalb desr 10 jährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG. Die zu zahlende Maklerprovision stellt dann wohl Teil der Veräußerung dar und dürfte keine abzugsfähigen Werbungskosten sein selbst wenn diese in der Vermietungszeit noch anfallen oder gibt es doch eine Möglichkeit diese noch im Rahmen der Vermietung zu berücksichtigen als Ausgabe ? Mit freundlichen Grüßen Markus Nebel
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