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Einkommensteuer,§ 23 EStG,§ 22 Nr. 3 EStG

Mein Mandant ist eine natürliche Person, die privat einen Leasingvertrag mit Teilamortisation und Andienungsrecht über einen Pkw geschlossen hat. Halter ist mein Mandant, Eigentümer der Leasinggeber. Der Leasingvertrag läuft über 36 Monate, kann aber vor Ablauf mit Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Der Vertrag enthält eine Vollamortisationspflicht. Mein Mandant ist also dazu verpflichtet, den Pkw am Ende zum vertraglich vereinbarten Preis zu kaufen. Jetzt hat sich die Möglichkeit ergeben, den Pkw mit Gewinn zu verkaufen. Der Leasinggeber würde meinem Mandanten den Mehrerlös auszahlen. Handelt es sich bei dieser Konstellation um steuerpflichtige Einkünfte? Macht es einen Unterschied, ob der Pkw innerhalb oder außerhalb der Jahresfrist veräußert wird?
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