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Aushilfen,Gelegentliche Mithilfe im Betrieb,§ 22 Nr. 3 EStG

Eine Mandantin betreibt eine Sportstätte (keine Verein sondern Gewerbebetrieb) in der auch hin und wieder Kindergeburtstage gefeiert werden. Teilweise wird eine zusätzliche Person als Mithilfe für die Durchführung der Kindergeburtstage benötigt. Kann den Helfern, die das 2-3 mal im Jahr machen würden eine steuerfreie Helferpauschale gezahlt werden. Die Mithilfe soll mit ca. 30,-€ belohnt werden und eigentlich den Aufwand ersetzen. Nach § 22 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind "sonstige Einkünfte" nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie unter 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Sonstige Einkünfte werden angenommen, wenn kein Arbeitsverhältnis vorliegt, eine Überschusserzielungsabsicht fehlt, was in diesem Fall aus unserer Sicht zutrifft. Oder sollte für jede Mithilfe ein geringfügiges Arbeitsverhältnis begründet werden?
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