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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Eigene Wohnzwecke

Meine Mandanten sind beide Erbe des Nachlasses vom Sohn. Der Sohn ist am 03.08.2021 verstorben. Im Nachlass befindet sich ein Einfamilienhaus. Das Gebäude wurde vom Sohn am 07.05.2018 erworben und durchgängig bis zum Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Nach dem Tod des Sohns steht das Haus bis heute leer. Eine Vermietungsabsicht der Eltern war/ist nicht gegeben. Sie möchten das Gebäude verkaufen. Die Verhandlungen mit den Banken und Freigabe von dazugehörigen Versicherungen hat sich bis in dieses Jahr hingezogen. Hier die Frage: Ist der Verkauf des Gebäudes in diesem Jahr steuerfrei nach § 23 EStG oder entsteht auf die Veräußerung aufgrund keiner weiteren Selbstnutzung der Eltern eine Steuer?
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