Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Privates Veräußerungsgeschäft,Überlassung an Dritte

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat im Kalenderjahr 2013 ein Einfamilienhaus erworben. 2013-2017 nutzte dies zu 100% der Sohn der Familie unentgeltlich. Ab 2017 bis 2022 wurde das Objekt eigengenutzt. Im Juni 2022 erfolgte der Verkauf. Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2021 wurde ein Teil des Hauses (28 qm² = 18,92 %) im Keller an Fremde Personen vermietet. Ab 01.10.2021 bis zur Veräußerung im Juni 2022 wurde die Kellerwohnung nur noch gegen Kostenbeteiligung (Gas,Wasser,Strom etc.) unentgeltlich überlassen. Der Rest des Hauses wurde zur Eigennutzung durch den Mandanten wie vorher genutzt. Das Finanzamt beabsichtigt den Teil der Fremdgenutzten Wohnung mit 18,92% dem privaten Veräußerungsgeschäft zuzuordnen. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Ansatz abzuwenden? In einer anderen Expertise hatte ich gelesen, das eine kurzfristige Vermietung ( 6 Monate in dem vorliegenden Fall) nicht schädlich sei. Hier ist der Zeitraum deutlich länger. Meiner Meinung nach erfüllt der Fall leider die Voraussetzungen eines steuerpflichtigen -wenn auch nur Teilweise- Veräußerungsgeschäftes. Vielen Dank für Ihre Expertise Mit freundlichen Grüßen
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen