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Veräußerungstatbestand,§ 23 I S. 1 Nr. 1 EStG,Veräußerg. GrSt nach Auszug des Ehepartners,Scheidungsfolgen

A und B sind verheiratet. Im Jahr 2022 ist A aus der gemeinsam genutzten Immobilie ausgezogen. B nutzte das Haus weiterhin mit den gemeinsamen Kindern zu Wohnzwecken. A und B sind zu je 1/2 Eigentümer der Immobilie. Das Haus wurde 11/2015 angeschafft (KV-Datum). Es wird nun beabsichtigt, das Haus im Jahr 2023 (wegen Scheidung) zu veräußern. Nun stellt sich die Frage, ob A für seinen hälftigen Eigentumsanteil einen Veräußerungsgewinn im Verkaufsfall zu versteuern hat, da er seit 2022 nicht mehr dort gemeldet war und folglich seine Hälfte auch nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzte (so Gesetzeswortlaut).
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