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§ 39 AO,§ 23 EStG,Einbringen in eine GbR mit Schuldübernahme

Wir haben eine Frage zu einer geplanten Grundstücksübertragung unseres Mandanten. Das Objekt wurde vor vier Jahren erworben und ist mit einem Darlehen belastet. Wird das Objekt jetzt gegen Übernahme des Darlehens an die Ehefrau des Eigentümers übertragen, liegt unseres Erachtens ein teilentgeltliches Geschäft vor, so dass § 23 EStG für den entgeltlich übertragenen Teil einschlägig ist. Ist diese Auffassung korrekt? Wie läge der Fall, wenn das Objekt mit dem Darlehen in eine GbR eingebracht werden würde und 80 % der GbR-Anteile dann an die Ehefrau übertragen werden würden? Wäre dies eine Möglichkeit, die Teilentgeltlichkeit und damit die Rechtsfolgen des § 23 EStG zu vermeiden?
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