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§ 23 EStG,Erbauseinandersetzung

Wir hätten folgende Frage: Zwei Töchter (T1 und T2) erben von ihrer Mutter zu gleichen Teilen zwei Wohnungen. Bei der Erbauseinandersetzung nimmt T1 die größere Wohnung und bezahlt im Gegenzug an T2 40.000 €, da T2 die kleinere Wohnung nimmt. Die kleinere Wohnung gehörte erst zwei Jahre zum Zeitpunkt des Erbfalls der Mutter. Unterliegt diese Auseinandersetzung der Spekulationssteuer?
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