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Veräußerungsgeschäft § 23 I Nr. 1 EStG,Schenkung unter Auflage,Übertragung Anteil,Rückübertragung innerhalb 10-Jahresfrist

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Eheleute haben je zu 1/2 ein unbebautes Grundstück erworben. Dieses soll mit einem Einfamilienhaus, welches vermietet werden soll, bebaut werden. Dafür wurde ein Darlehen aufgenommen. Der Ehemann überträgt seinen 1/2 Anteil in 2018 unentgeltlich auf die Ehefrau. Der Ehemann kann vom Übertragungsvertrag zurücktreten und die Rückübertragung seines übertragenen Anteils sowie die Übertragung des weiteren 1/2 Anteil der Ehefrau auf sich verlangen, wenn der Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt worden ist. Im Falle der Rückübertragung hat der Ehemann eine Ausgleichszahlung an die Ehefrau zu erbringen. Diese ermittelt sich aus dem Verkehrswert des Grundbesitzes abzüglich des von dem Ehemann eingezahlten Eigenkapitals, abzüglich der Darlehensvaluta. Von diesem Ergebnis erhält die Ehefrau 50% als Ausgleichszahlung. Die Immobilie wurde in 2021 fertiggestellt und fremd vermietet. Der Scheidungsantrag wurde in 2023 gestellt. Frage: Unterliegt die Rückübertragung des damaligen, vom Ehemann geschenkten, 1/2 Anteils der Veräußerungsbesteuerung gem. § 23 ESTG? Unterliegt der übernommene 1/2 Anteil der Ehefrau der Veräußerungsbesteuerung gem. § 23 ESTG?
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