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Einkommensteuer,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,Veräußerung Grundstück

Mandant kauft Ende 2022 ein Einfamilienhaus. Er bezieht es Ende 2022 und nutzt es ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken. Anfang 2024 veräußert er das Objekt mit 250.000 € Gewinn. In den Jahren 2022 bis 2024 hat der Mandant das Objekt saniert und um 1/3 (bezogen auf die Wohnfläche) erweitert. Grundsätzlich wäre die Veräußerung des Objekts steuerfrei, da der Mandant es während der gesamten Besitzzeit ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Führt die Erweiterung der Wohnfläche dazu, dass keine Objektidentität mehr vorliegt und der Verkauf des Objekts im Jahr 2024 somit steuerpflichtig wird?
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