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Beteiligung,Einlage,§ 17 EStG

Ein Gesellschafter einer AG mit einer Beteiligung von 51 % an der AG legt diese Beteiligung in eine GmbH ein. Der Einlagewert in der GmbH übersteigt die Anschaffungskosten. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG gibt, der zu versteuern wäre. Ist das richtig, und gibt es eine Möglichkeit, das irgendwie zu neutralisieren?
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