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Kapitalauszahlung,Direktversicherung,ssteuerfrei

Unser Mandant hat am 24.10.2002 einen Antrag auf Entgeltumwandlung zur eigenfinanzierten Altersvorsorge an seinen Arbeitgeber (X GmbH) gestellt und mit diesem einen Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Umwandlung i.H.v. ca. 480 € monatlich aus den vermögenswirksamen Leistungen vom 01.01.2002 bis 31.12.2008. Zusätzlich wurde die Umwandlung i.H.v. 1.500 € in Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge durch Beitragszahlungen in einen Chemiepensionsfonds abgeschlossen. Die Beträge wurden vom Mandanten mit eigenen Mitteln im Rahmen der Verdienstumwandlung geleistet. Die X-GmbH, mit welcher unser Mandant den Vertrag auf Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, hat die festgelegten Umwandlungsbeträge jährlich an die Chemie Pensionsfonds AG gezahlt. Ab dem 01.01.2023 hat unser Mandant Anspruch auf die Leistungen aus dem Vertrag. Laut einem Schreiben der R+V Versorgung hat unser Mandant nun das Wahlrecht zwischen der lebenslangen monatlichen Altersrente oder der einmaligen Kapitalauszahlung. Entstehen steuerpflichtige Kapitalerträge oder sind die Auszahlungen steuerfrei? Was ist die steuerlich günstigere Alternative?
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