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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Schenkungsteuer

Dem Steuerpflichtigen MG gehört seit vielen Jahren ein Grundstück. Im Jahr 2015 wurde hierauf eine Halle errichtet. Die Halle wurde von der damaligen Ehefrau von MG erbaut und bezahlt. Hierfür wurde ein Kredit bei der Bank aufgenommen. Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden wurde ab dem 01.01.2016 von der damaligen Ehefrau (SG) an die xy GmbH & Co. KG vermietet. Gesellschafter der GmbH & Co. KG sind: Bis 31.12.2018 MG Ab 01.01.2019 MG (99 %) sowie dessen Vater (1 %) Im Rahmen der Scheidungsvereinbarung zwischen MG und SG wurde vereinbart, dass die Halle sowie die Kreditverbindlichkeiten zum 01.01.2019 auf MG übergehen. Da das Grundstück bereits MG gehörte, erfolgte hier keine Grundbuchänderung. Ab dem 01.01.2019 befindet sich die Halle bei MG im Privatvermögen und wird auch seit diesem Zeitpunkt privat genutzt und nicht vermietet. MG möchte gerne die Halle auf seine neue Ehefrau AG unentgeltlich übertragen. Es soll nur die Halle ohne Grundstück übertragen werden. AG möchte dann die Halle wieder umsatzsteuerpflichtig an die xy GmbH & Co. KG vermieten. Fragen: 1. Ist rechtlich eine Übertragung der Halle ohne Grund und Boden möglich? Falls ja, ist hier eine notarielle Beurkundung notwendig? 2. Welche steuerlichen Auswirkungen sind hier zu erwarten? Bitte gehen Sie auf Schenkungsteuer, Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ein.
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