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§ 23 EStG,Zwangsversteigerung,Erwerber

Unser Mandant, eine zweigliedrige (Ehepaar) Grundstücksgemeinschaft ist Eigentümer eines Grundstücks. Das Grundstück ist noch keine zehn Jahre im Eigentum der Grundstücksgemeinschaft und haftet auch für betriebliche Verbindlichkeiten des Ehemannes. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Ehemannes kam das Grundstück zur Zwangsversteigerung. Im Versteigerungstermin steigerte der Ehemann mit und erhielt den Zuschlag. Nach Auskunft kann er auch noch die bisherige Grundstücksgemeinschaft als berechtigten Erwerber benennen. Zwischen Buchwert des Grundstücks und zugeschlagenem Gebot gibt es erhebliche stille Reserven. Fragestellung: Führt die Zwangsversteigerung zur Auflösung der stillen Reserven und damit zum Spekulationsgewinn a) wenn der Ehemann das Grundstück erwirbt ? bzw. b) wenn die Grundstücksgemeinschaft das Grundstück erwirbt ? Gibt es ggf. noch Gestaltungsmöglichkeiten ? Für die Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
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