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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerblicher Grundstückshandel

Ein Ehepaar hat 2015 vier Eigentumswohnungen und zwei TG-Stellplätze gekauft (jeweils 50 % Miteigentumsanteil). Die Fertigstellung erfolgte 2016. Die Wohnungen sind voll finanziert, an Privatpersonen vermietet und sollten der Altersvorsorge dienen. Beide Ehegatten haben im Inland keinen weiteren Immobilienbesitz und haben beruflich auch nicht in der Branche zu tun. 2023 überträgt die Ehefrau im Zuge der Scheidung ihre 50 % Eigentumsanteil auf den Ehemann und er übernimmt als Gegenleistung ihren Anteil an der Finanzierung. Der Ehemann möchte die Wohnungen nun so schnell wie möglich veräußern (drohende Finanzierungsprobleme wg. steigenden Zinsen). Sehen Sie hier die Gefahr des gewerblichen Grundstückshandels, wenn ja, ließe sich dieser vermeiden? Könnte auch der Übertrag von der Ehefrau auf den Ehemann als gewerblicher Grundstückshandel angesehen werden, oder handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft? Falls es ein gewerblicher Grundstückshandel wäre, hat dies Konsequenzen für die Veranlagungen ab 2015? (Diese sind bestandskräftig.)
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