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Steuerermäßigung,§ 35b EStG

Wir haben folgenden Sachverhalt: Unser Mandant hat in 2021 fünf Gebäude geerbt, hiervon hat er drei vermietet. Eine Wohnung erhielt er bereits vor sechs Jahren geschenkt, daher haben wir dies als Voreerbe in der ErbStE einbezogen, diese Wohnung wird ebenfalls vermietet. Außerdem erhielt er ausländisches Bankguthaben von 500.000,00 €, bei dem er in 2021 Zinsen von ca. 10.000,00 € erhalten hat, die wir in seiner ESt angegeben haben. Das Bankguthaben wurde ebenso in der ErbSt berücksichtigt. Jetzt unsere Fragen zur "Anlage Sonstiges" in der Einkommensteuererklärung: - in einer Spalte trägt man die Einkünfte ein, die für die Steuerermäßigung in Betracht kommt. In unserem Fall entstand bei einem der 3 vermieteten Objekten ein Verlust bei der Einkommensteuerveranlagung. Wird dieser Verlust von den Einkünften der anderen vermieteten Objekten abgezogen? Oder geben wir nur die positiven Einkünfte an? - Die Vermietungseinkünfte zum Vorerbe würden wir ebenso dazurechnen, da hier in 2021 beim Erbe der anderer Wohnungen, die Erbschaftsteuer ausgelöst wurde. - Können wir für die ausländischen Kapitalerträge ebenfalls die gezahlte Erbschaftsteuer anrechnen? Bei der Einkommensteuererklärung 2021 haben wir die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuersatz § 32d Abs. 1 EStG angesetzt.
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