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Leibrente,Besteuerungsanteil

Ich bitte um Rückantwort, ob die zu nachfolgend geschilderten Sachverhalt aufgeführte Berechnung richtig ist: Sachverhalt und Berechnung: Der Steuerpflichtige bezieht seit dem Jahr 2019 (gesetzl.) Renteneinkünfte. Gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag der Rente. Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der steuerl. Tabelle zu entnehmen. Beginn der Rente 2019: --> Besteuerungsanteil 78 % --> steuerfreier Teil 22 % Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente.  Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs Bruttobezüge in 2020: 7.470,48 € Besteuerungsanteil 78 %: 5.826,97 € steuerfreier Teil 22 %: 1.643,51 € Ab dem Jahr 2021 sinkt das Rentenniveau auf 1.067,64 €. Daher hat gem. § 22 Nr 1 S. 3 Buchst a Doppelbuchst aa S. 6 EStG eine Anpassung des steuerfreien Teils der Rente zu erfolgen. Einnahmen in 2020: 7.470,48 € Einnahmen in 2021: 1.067,64 € bisheriger steuerfreier Teil der Rente: 1.643,51 € neuer steuerfreier Teil der Rente: (1.067,64 € ./. 7.470,48 € x 1.643,51 € =) 234,88 € Berechnung Renteneinkünfte in 2022: Einnahmen in 2022: 1.099,70 € ./. Steuerfreier Teil der Rente: –234,88 € ./. Werbungskosten: – Steuerberatungskosten anteilig entfallen auf Anlage AUS oder – Pauschbetrag: –102,00 € zu versteuernde Renteneinkünfte 2022: 762,82 €
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