Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Spekulationsgeschäft,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,Leerstand

Liebes Deubner-Team, wir benötigen bitte Unterstützung bei folgender Fragestellung: Ein Ehepaar kauft am 23.09.2016 eine ETW 50:50 in Berlin und ziehen nach Fertigstellung am 14.11.2017 ein. Kaufpreis inkl. ANK ca. EUR 750‘. Die Wohnung weist zu dem Zeitpunkt noch Mängel auf und wird daher vom Verkäufer (der ein Bauträger ist) nicht abgenommen. Die Mängel erweisen sich als gravierend (u. a. Lärmbelästigung durch Heizung, Feuchtigkeit u.a.), so dass die Mandanten am 31.10.2019 wieder ausziehen und nach München ziehen. Im Februar 2020 ziehen sie nach Australien und melden den Wohnsitz in Deutschland ab. Die Wohnung steht bis heute immer noch leer. Eine Abnahme ist auch bis heute auch keine erfolgt. Der Rechtsstreit zieht sich seit damals bis heute. Jetzt soll es zu einem Vergleich kommen. Der ursprüngliche Verkäufer kauft die Wohnung für mindestens EUR 850‘ zurück. Sofern er dann die Wohnung für mehr als EUR 850‘ verkaufen kann, wird der Mehrerlös 50:50 zwischen dem Verkäufer und meinen Mandanten geteilt. Mindestens entsteht jedoch ein Veräußerungsgewinn von EUR 100‘. Ist der Gewinn nach § 23 ESTG steuerpflichtig oder wird der Leerstand wegen dem Rechtsstreit der Eigennutzung vorher zugerechnet? Vielen Dank vorab.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen