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Vermietung Wohnmobil,Aufteilung AfA,Liebhaberei

Mandant vermietet gelegentlich sein privates Wohnmobil. Diese Einkünfte würden unserer Meinung nach unter § 22 Nr. 3 EStG fallen. Bei diesen Einkünften sind auch Werbungskosten nach § 9 EStG abzugsfähig. Nun stellt sich uns die Frage, wie wird mit der AfA umgegangen und mit der privaten Nutzung? Wird die AfA nach vermieteten Tagen berechnet oder nach Kilometern?
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