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§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG,Ausnahmetatbestand eigene Wohnzwecke

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin hat 2015 ein Haus in den USA gekauft, als sie noch in den USA wohnte. Das Haus wurde ausschließlich von ihren Söhnen bewohnt. Die Kosten für Strom, Wasser, Hypothek etc. wurden durch die Söhne getragen. In 2020 verkaufte unsere Mandantin das Haus. Ist es korrekt, dass der Verkauf des Hauses nach deutschem Recht steuerfrei ist, da der Tatbestand "für eigene Wohnzwecke" durch die Nutzung der Kinder erfüllt ist?
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