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Arzt im Ruhestand,Werbungskosten,§ 9 EStG

Der Steuerpflichtige ist Zahnarzt und erhält mittlerweile ausschließlich Rentenleistungen vom Versorgungswerk der Zahnärzte. Wie während seiner Zeit als selbständiger Zahnarzt ist der Steuerpflichtige weiterhin Mitglied in diversen Berufsverbänden und zahlt auch noch einen Kammerbeitrag. Handelt es sich bei den Kammerbeiträgen und den Beiträgen zu den Berufsverbänden um Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften?
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