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Haltefrist i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG,Fristbeginn bei Erwerb unbeb. Grundstücks

Ein Mandant hat einen Immobilienkaufvertrag (Bauträgervertrag) im Februar 2013 abgeschlossen. Die Immobilie wird in verschiedenen Bauabschnitten erstellt und ist endgültig im April 2014 fertiggestellt. Ab Mai 2014 wird die Immobilie vermietet. Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Berechnung der Spekulationsfrist von zehn Jahren?
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