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BHKW,wesentlicher Bestandteil Gebäude

Unser Mandant hat sich ein neues Vermietungsobjekt hergestellt, in dem sich ein Blockheizkraftwerk befindet. Der erzeugte Strom wird komplett an die Stadtwerke eingespeist. Die Wärme wird an die Mieter verrechnet, bzw. wir den Mietern nur das gekaufte Gas in Rechnung gestellt. Wie erfolgt die Aufteilung der Anschaffungskosten des BHKW für den Gewerbebetrieb bzw. der Vermietung und Verpachtung?
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