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§ 23 EStG,Verkaufsangebot,zehn Jahre

Ein Mandant hat mit notariellem Vertrag vom August 2015 ein unbebautes Grundstück erworben. Die Fläche wurde an einen Dritten verpachtet. Die Einkünfte wurden gemäß § 21 EStG, Vermietung, Verpachtung, erklärt und veranlagt. Nun plant die Gemeinde den Bau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück. Unser Mandant möchte noch nicht verkaufen, da er noch nicht länger als zehn Jahre im Besitz der Fläche ist und kein Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG versteuern möchte. Die Gemeinde dagegen möchte bereits mit den Planungen beginnen, wäre aber mit dem Kauf nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist einverstanden. Um die belastbaren Planungen im Gemeinderat vorzustellen und durchzuführen, braucht die Gemeinde Sicherheit, dass unser Mandant auch verkauft. Sie fordert ein notariell beurkundetes verbindliches unwiderrufliches Verkaufsangebot mit aufschiebender Bedingung/Wirkung, welches die Gemeinde erst in der Zeit nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist, also beispielsweise im Zeitraum 1.9.2025–30.11.2025, durch notarielle Annahme annehmen kann. Dieses Angebot soll unser Mandant bereits jetzt vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist abgeben. Frage: Hat unser Mandant durch solch ein Angebot bereits innerhalb der Zehn-Jahres-Frist einen Tatbestand des § 23 EStG verwirklicht? Falls nein, welche weiteren Vereinbarungen muss er auf jeden Fall vermeiden? Dürfte die Gemeinde das Grundstück zusätzlich zum vorstehend beschriebenen verbindlichen Verkaufsangebot unseres Mandanten bereits steuerunschädlich jetzt pachten?
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