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§§ 21,23 EStG,§ 39 AO,Veräußerung Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Ehemann hatte im Jahr 1986 ein unbebautes Grundstück im Betriebsvermögen (Hotel- und Restaurant). Ehefrau hat auf diesem Grundstück im Jahr 1986 ein Gebäude errichtet, alle Rechnungen wurden von der Ehefrau bezahlt. Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird bei der Ehefrau bei den Einkünften aus Vermietung mit den Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben. Die jährlichen Mieteinnahmen der Ehefrau für das Gebäude (Hotelzimmer) liegen bei ca. 100.000 € und werden bei den Einkünften aus Vermietung der Ehefrau erklärt. In der Bilanz des Ehemanns wird der Grund und Boden, auf dem das Hotelgebäude steht, bilanziert. Im Jahr 2009 wurde der Hotelbetrieb an den Sohn übergeben, das Grundstück wird unverändert in der Bilanz des Hotels bilanziert, das Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird bei der Ehefrau bzw. Mutter bei den Einkünften aus V+V abgeschrieben. Der Betrieb und die Vermietung werden jährlich durch die BP geprüft, Sachverhalt wurde immer so unbeanstandet übernommen. Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden soll jetzt für 4 Mio. € von der Mutter an den Sohn verkauft werden. Frage: Wie ist der Verkauf einkommensteuerlich zu behandeln? Fällt der Sachverhalt unter § 23 (1) Nr. 2 EStG? Eigene Einschätzung: Der Sohn ist zivilrechtlich Eigentümer des Grund und Bodens und damit auch des Gebäudes. Als wirtschaftliche Eigentümerin hat die Mutter das Recht, das Gebäude zu nutzen bzw. an den Sohn zu vermieten. Die Mutter kann also kein Gebäude verkaufen, sondern ein immaterielles Wirtschaftsgut „Gebäudenutzung“. Der Verkauf dieses immateriellen Wirtschaftsguts fällt unter § 23 (1) Nr. 2 EStG und ist steuerfrei, da die Zehnjahresfrist lange abgelaufen ist. Es handelt sich nicht um laufende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Mutter. Bitte schicken Sie uns ein Kurzgutachten zu dem Sachverhalt; falls noch Fragen offen sind, bitte einfach melden.
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