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Privates Veräußerungsgeschäft,Zehnjahresfrist i.Z. mit § 23 I S. 1 Nr. 1 EStG,Anzeigenaufgabe vor Fristablauf unschädlich

Unsere Mandanten beabsichtigen den Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses, Kaufvertrag vom 13.6.2013. Für die Frist nach § 23 EStG sind die Daten der Kaufverträge entscheidend. Ist es schädlich, wenn innerhalb der Zehnjahresfrist, also vor dem 13.6.2023 bereits konkret der Verkauf geplant wird, z.B. über Anzeigen in immoscout?
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