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Veräußerungspreis,Gewinnermittlung,privates Veräußerungsgeschäft

A (natürliche Person) verwirklicht ein privates Veräußerungsgeschäft durch die Veräußerung einer vermieteten Immobilie (ETW) des Privatvermögens innerhalb der Zehnjahresfrist. Im notariellen Kaufvertrag über die Veräußerung heißt es: "Der vertragliche Verkaufspreis beträgt 100. Vom Verkaufspreis entfällt ein Teilbetrag von 5 auf die auf die Instandhaltungsrücklage und ein weiterer Teilbetrag von 10 auf mitverkauftes Inventar" Hinweis: Die Werte sind der Höhe nach nicht zu prüfen/beanstanden. Frage: Sind Beträge für Instandhaltungsrücklage und Inventar bei der Bemessung des Veräußerungsgewinnes dem Grunde nach abzugsfähig, d.h. der Veräußerungserlös im Beispiel nur in Höhe von 85 anzusetzen ? Besten Dank !
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