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§§ 16,34 EStG,Auflösung neg. Kapitalkonto,§ 167 III HGB

Zu welchem Zeitpunkt ist ein durch Überentnahmen eines Gesellschafters entstandenes negatives Kapitalkonto im Rahmen einer Insolvenz aufzulösen? Hintergrund /Sachverhalt: Über das Vermögend der X GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren bereits im Juni 2018 eröffnet, das negative Kapitalkonto des Kommanditisten Y wurde seitens der Finanzverwaltung mindestens bis 2019 fortgeführt - seit dem VZ 2018 werden keine Steuererklärungen / -bilanzen mehr erstellt und/oder abgegeben. Es sind Schätzbescheide ergangen. 2021 kam ein Vergleich über die Rückzahlung von 300.000 € zum Ausgleich erfolgter Überentnahmen des Y mit dem Insolvenzverwalter zustande und wurde im VZ 2021 auch bezahlt. Dieser Betrag soll daher auch steuerlich zur Kompensation des negativen Kapitalkontos verwendet werden. Wann (in welchem VZ) wäre der Gewinn aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos grundsätzlich zu erfassen? Wie kann eine Verrechnung im VZ der Auflösung mit der Vergleichszahlung erzielt werden?
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