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DBA-USA,401(k)-Plan,§ 22 Nr. 5 EStG

Unsere Mandantin (US-Staatsbürgerin) hatte im Jahr 2021 ihren Wohnsitz in Deutschland. In dem Jahr erhielt sie eine Kapitalauszahlung aus ihrem US-Altersvorsorgevertrag (401(k)) über 47.000 USD. In den USA wurden auf diese Einmalzahlung Steuern in Höhe von 9.400 USD gezahlt. Wir gehen davon aus, dass die Einmalzahlung in Deutschland zu besteuern ist aufgrund der Tatsache, dass die Mandantin in DE ansässig war. Fragen: – Kann die in den USA gezahlte Steuer angerechnet werden? – Wäre die Einmalzahlung mit dem Ertragsanteil zu besteuern?
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