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Nießbrauch,Ablösung,Anschaffung

Meine Mandantin hat im Mai 2014 ein Grundstück von ihrem Ehemann geerbt. Das genannte Grundstück wurde zuvor dem Erblasser im April 2014 von seiner Mutter unter Zurückbehaltung eines lebenslangen Nießbrauchs zugunsten der Mutter geschenkt. Das lebenslange Nießbrauchsrecht wurde von meiner Mandantin im Mai 2018 gegen Entgelt abgelöst. Meine Mandantin trägt sich mit dem Gedanken, das besagte Grundstück im Juni 2024 zu verkaufen. Fragestellung: Wird die entgeltliche Ablösung der Nießbrauchslast als Anschaffungsvorgang oder ggf. anteiliger Anschaffungsvorgang im Sinne der Vorschrift des § 23 (1) Nr. 1 EStG gesehen und beginnt zu diesem Zeitpunkt die sog. Zehnjahresfrist zu laufen?
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