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Privates Veräußerungsgeschäft,Fristberechnung der Zehn-Jahres-Haltefrist,§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Mandant kauft mit notariellem Vertrag vom 15.06.2007 ein Grundstück. Im Kaufvertrag ist geregelt: „Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahr und Steuern gehen auf den Käufer über mit Wirkung ab dem Tage der vollständigen Kaufpreiszahlung“. Die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgte am 10.07.2008. Mit notariellem Vertrag vom 28.12.2017 überträgt der Mandant das Grundstück entgeltlich (Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung im Rahmen einer Güterstandsschaukel) an seine Ehefrau. Im notariellen Vertrag ist geregelt: „Die Besitzübergabe erfolgt im Innenverhältnis rückwirkend zum 01.01.2017.“ Fragen: 1. Liegen Anschaffung und Verkauf des Grundstücks innerhalb der Frist von zehn Jahren des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG? 2. Wie ermittelt sich der Beginn der Frist von zehn Jahren gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG? 3. Wie ermittelt sich das Ende der Frist von zehn Jahren gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG?
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